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Ghostwriting: Was ist erlaubt?

Ein Ghostwriter ist eine Person, die einen Text im Namen einer anderen Person verfasst. Der Kunde gibt den fertigen Text als seine Arbeit aus, der tatsächliche Autor des Textes wird jedoch nicht erwähnt. Schon in der Antike wurden Ghostwriter beauftragt, Texte zu verfassen. Ghostwriter arbeiten oftmals für Prominente, die Texte in ihrem Namen veröffentlichen möchten, aber nicht über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen oder schlichtweg keine Zeit dafür aufbringen können. Viele Biografien oder politische Reden stammen von Ghostwritern. Auch im akademischen Bereich werden sie häufig zum Schreiben von Hausarbeiten oder sogar Abschlussarbeiten beauftragt – das akademische Ghostwriting.

Bereits vom 16. bis zum 18. Jahrhundert war es an Universitäten üblich, dass Professoren Arbeiten für Studenten verfassten, um ihr Einkommen zu erhöhen. Das Ghostwriting hat heute noch teilweise leider einen recht schlechten Ruf. Doch ist das berechtigt? Keine Frage, das akademische Ghostwriting ist sehr fragwürdig und nicht gerne gesehen bzw. rechtswidrig. Beim akademischen Ghostwriting schreibt der Autor wissenschaftliche Arbeiten für Studenten und Doktoranden, die sie im Nachhinein dann als ihr eigenes geistiges Eigentum behandeln. Es gibt viele Gründe, warum sich Schüler an Ghostwriter wenden, doch die häufigsten Gründe dafür sind Überforderung oder Zeitdruck. Wenn Schüler oder Studierende jedoch Texte von Ghostwritern als ihre eigenen ausgeben, können sie auf Probleme mit dem Hochschul- oder Prüfungsrecht stoßen. Die Arbeit eines Ghostwriters jedoch als Inspiration oder Orientierung als Grundlage zu benutzen kann allerdings ein gutes Mittel sein.

Doch der vermeintlich schlechte Ruf des Ghostwriters ist größtenteils nicht gerechtfertigt. Ein paar schwarze Schafe, die oft nur an den Profit denken, gibt es immer – jedoch ist das richtige Ghostwriting mit viel Aufwand verbunden! Denn es wird nicht einfach nach ein paar Fakten im Internet „gegoogelt“ – die Ghostwriter verbringen z. T. viele Stunden mit ihren Klienten, um das Schriftstück dann auf der Grundlage ihrer Gedanken und Expertise aufzubauen. Sie wollen, dass die persönliche Note vorhanden ist, denn das spielt ebenfalls beim Marketing hinterher eine große Rolle. Diese Art des Ghostwritings ist daher absolut legitim. Der Auftraggeber geht mit seinem Ghostwriter eine vertragliche Vereinbarung ein. Der Ghostwriter verpflichtet sich somit zur Erstellung des Textes und übergibt dem Kunden seine gesamten Rechte, der Auftraggeber hingegen verpflichtet sich zur Bezahlung der Leistung. Laut Grundsatzurteils vom 1. September 2009, welches vom OLG Frankfurt gefällt wurde, ist diese Art der Vereinbarung nicht zu beanstanden, also somit strafrechtlich völlig legal. Außer, wie oben schon erwähnt, sieht das bei Prüfungen etwas anders aus – dort gilt es als Täuschungsversuch. Denn es wird eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, in der man erklärt, dass die Arbeit selbstständig erstellt wurde – somit ist es nicht nur ein Täuschungsversuch, sondern ebenfalls eine Urkundenfälschung, die geahndet werden kann. Ist dem Ghostwriter bewusst, dass seine Arbeit als solches genutzt wird, macht er sich ebenfalls wegen Beihilfe strafbar.

Heutzutage gestaltet es sich sehr einfach, einen Ghostwriter zu beauftragen. Im Internet gibt es unzählige Agenturen, die Ghostwriter vermitteln. Diese Agenturen fungieren als Vermittler zwischen Auftraggeber und Ghostwriter. Seriöse Ghostwriter-Agenturen beschäftigen jedoch ausschließlich professionelle Autoren, die einen akademischen Hintergrund aufweisen.

Kurzum kann man sagen, dass das Ghostwriting eine absolut legitime Dienstleistung ist, so lange es nicht für die falschen Zwecke genutzt wird.

 

Eure Leah

 


 

 

Quelle: https://www.textundwissenschaft.de/blog/2018/07/13/ist-akademisches-ghostwriting-legal/

Bild: https://www.shutterstock.com/de/g/apops

 


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